AGBs der Skischule

Sollte nach Abschluss einer Buchung des Kurses sich ein Rücktritt ergeben, so wird die Erstattung nur gewährt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. In diesem Fall erhalten Sie eine Gutschrift. Diese Gutschrift kann für einen anderen Kurs (auch in der folgenden Saison) eingelöst werden. Die Einschränkung entfällt bei Stellung einer Ersatzperson. Sollte der Rücktritt weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden, so entfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung. Bei Abbruch des Kurses durch die Leitung erhalten Sie eine Gutschrift für die laufende bzw. folgende Saison. Für die Durchführung unserer Kurse ist eine bestimmte Mindestanzahl notwendig. Sollten wir diese wider Erwarten einmal nicht erreichen, sind wir berechtigt, den Kurs bis spätestens 1 Tag vor geplantem Beginn abzusagen. In diesem Falle erstatten wir die von Ihnen bereits bezahlten Beträge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen Ihnen dadurch nicht. Mit Ihrer Anmeldung erwerben Sie Anspruch auf die im Kursangebot beschriebenen Leistungen. Wird durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben oder die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, die Erbringung eines Teils oder der gesamten Leistung unmöglich gemacht, bemühen wir uns, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Keinen Anspruch auf die Erfüllung einzelner Leistungen haben Sie, sobald Sie eigenverantwortlich auf diese verzichten. Die Teilnahme an den sportlichen Teilen unseres Programms, wie Skilaufen oder Skitouren, liegt in Ihrem persönlichem Ermessen. Für Unfälle oder Schäden, die Ihnen dabei erwachsen, übernehmen wir keine Haftung. Die Skischule kann keine Haftung für verlorengegangene oder abhandengekommene Gegenstände übernehmen. Sollten Sie berechtigte Beschwerden oder einen Schaden erlitten haben, muss Ihre Meldung möglichst sofort, jedoch bis spätestens eine Woche danach vorliegen. Wir behalten uns vor, die Richtigkeit zu überprüfen. Die Skischule ist haftpflichtversichert gegen Schäden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Die Aufsichtspflicht der Skischule im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beginnt mit Abgabe des Kindes beim Skilehrer und endet bei Abholung. Auch während der Mittagspause stehen die Kinder unter der Obhut Ihres Skilehrers oder des Skischulleiters und müssen dessen Anordnungen Folge leisten. Möchte Ihr Kind in der Mittagspause selbstständig skifahren u. a., müssen Sie dem Skilehrer eine schriftliche Erlaubnis aushändigen und diesen damit für die angegebene Zeit aus der Obhutspflicht ausdrücklich entlassen. Wir müssen uns vorbehalten, Zielgebiete, Leistungen und Preise kurzfristig zu ändern, falls es die Witterungsverhältnisse oder andere unvorhergesehene Umstände erforderlich machen. 

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern

Ws wird darauf hingewiesen, dass der Skiclub Heubach-Bartholomä e. V. vereinsbezogene Fotos der Kursteilnehmer bezogen auf den Skikurs auf der Internetseite und im Programmheft des Skiclubs Heubach-Bartholomä e. V. veröffentlichen darf. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf. Wir sind darüber informiert, dass der Skiclub Heubach-Bartholomä e. V. ausschließlich für den Inhalt seiner eigenen Internetseite verantwortlich ist.Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Skiclub Heubach-Bartholomä e.V. für Art und Form der Nutzung seiner Internetseite, z. B. für das Herunterladen von Bildern undderen anschließender Nutzung durch Dritte.