Corona-Maßnahmen

Ausfahrten

Bei unseren Ausfahrten gilt generell die 2G+ Regelung. Bitte bringt daher zum Treffpunkt neben einem gültigen Impf- bzw. Genesenen-Zertifikat auch einen aktuellen Schnelltest mit. Selbst durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert.

Für Ausfahrten innerhalb Deutschlands sind von den 2G-Beschränkungen ausgenommen:

Kinder bis einschließlich 5 Jahre.- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

  • – Grundschülerinnen, Schülerinnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • – Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.*
  • – Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).*
  • – Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.*
  • – Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).*

*Negativer Antigen-Test erforderlich

Für Ausfahrten nach Österreich gelten derzeit (Stand 29.11.2021) folgende Bedingungen:

  • In vielen Bereichen gilt die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter: Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, Adventmärkte, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
    Bitte beachtet, dass 2-G für jegliche Art der Beherbergung notwendig ist und auch z. B. in der Ferienwohnung, Hütte etc. gilt.
  • Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
    In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 360 Tage). In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft. Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
  • Während einer Übergangsfrist bis 6. Dezember gilt die Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.
  • Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen.
  • Österreichische Schulkinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können den sogenannten „Ninja Pass“ verwenden. Für ausländische Gäste wird noch an einer Lösung gearbeitet.

Kurse

Bei unseren Kursen findet ebenfalls die 2G+-Regelung Anwendung.

Ausgenommen von der Vorlage eines gültigen Impf- bzw. Genesenen-Zertifikats sind:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Gilt nur noch bis 10. Dezember 2021, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Alle Teilnehmer ab 5 Jahren haben zu Beginn des Kurses einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen.


Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen
Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles
Zutritts- und Teilnahmeverbot.